EU-Rat nimmt neue Ökodesign-Verordnung an
Die neue Verordnung tritt noch diesen Sommer in Kraft, ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie und erweitert ihren Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte– darunter auch Textilien. Die damit verbundenen neuen Anforderungen betreffen u.a. die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, das Vorhandensein von Stoffen, die der Kreislauffähigigkeit entgegenstehen sowie Informationsanforderungen, zu denen auch ein digitaler Produktpass gehört. Mit sektorspezifischen delegierten Rechtsakten werden diese Anforderungen nach und nach umgesetzt und die Industrie muss diesen dann innerhalb von 18 Monaten nachkommen.
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